Neue Herstellerpflichten für alte Textilströme

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen, parallel zur EU-weiten Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Rahmen der EU-Textilstrategie. Beide Regelungen müssen gemeinsam umgesetzt werden. Die erweiterte Herstellerverantwortung soll dabei nicht nur ökologische Ziele fördern, sondern auch die bestehende Sammel- und Entsorgungsinfrastruktur stabilisieren. Die Anwaltskanzleien Dageförde und Dolde Mayen & Partner haben in dem Rechtsgutachten „Die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland unter Beachtung des besonderen Stellenwerts kommunaler und gemeinnütziger Sammlungsträger" im Auftrag des VKU die europäischen Vorgaben, ihre Bedeutung für Deutschland und die nationalen Gestaltungsspielräume analysiert. Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für ein EPR-System zu schaffen, das sowohl den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft als auch den praktischen Realitäten der Entsorgungswirtschaft gerecht wird.

RECYCLING magazine provides independent, deeply investigated information about all aspects of secondary raw materials.
The magazine has a long track record, it has a history of more than 70 years.